Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Frankenberg (Eder)
Am Amtsgericht Frankenberg (Eder) sind 3 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine am Amtsgericht Frankenberg (Eder)
- Einfamilienhaus4. November 2026Einfamilienhaus in Allendorf (Eder)35108 Allendorf (Eder)Amtsgericht Frankenberg (Eder)376.000 €
- land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück25. November 2026land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Frankenau35110 FrankenauAmtsgericht Frankenberg (Eder)1.981 €
- Einfamilienhaus, land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück9. Dezember 2026Einfamilienhaus, land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Haina (Kloster)35114 Haina (Kloster)Amtsgericht Frankenberg (Eder)19.200 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Frankenberg (Eder)
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Amtsgericht Frankenberg (Eder)?
Stand 3. Oktober 2026 sind am Amtsgericht Frankenberg (Eder) 3 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Frankenberg (Eder)?
Der nächste Termin ist am 4. November 2026 um 10:00: Einfamilienhaus in Allendorf (Eder), Amtsgericht Frankenberg (Eder).
Welche Amtsgerichte sind am Amtsgericht Frankenberg (Eder) zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Frankenberg (Eder). Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte am Amtsgericht Frankenberg (Eder)?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 19.200 € (3 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.